Berlin-Mitte

Hausverwaltung Luisenstadt

Die Luisenstadt zwischen Spree und Alter Jakobstraße ist eines der wenigen Berliner Quartiere, in denen Gründerzeitbestand, Nachkriegsmoderne und Neubau auf engstem Raum nebeneinanderstehen. Für die Verwaltung heißt das: drei völlig verschiedene Instandhaltungslogiken in einem Quartier — und zwei Erhaltungsverordnungen, die bei jeder größeren Maßnahme mitreden.

4 Objekte mit 52 Einheiten betreuen wir hier: Brückenstraße 10a, Brückenstraße 1a, Köpenicker Straße 47a, Alte Jakobstraße 89.

Was hier anders ist

Große Teile des Quartiers liegen in zwei Erhaltungsgebieten zur städtebaulichen Eigenart. Anders als beim Milieuschutz geht es dort nicht um die Zusammensetzung der Bewohnerschaft, sondern um das Bild der Straße: Fassade, Dachform, Fensterteilung, Vorgartenzone. Genehmigungspflichtig ist schon der Austausch von Fenstern.

Was die Erhaltungsverordnung hier verlangt

Eine Erhaltungsverordnung zur städtebaulichen Eigenart nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB verfolgt ein anderes Ziel als der Milieuschutz: Geschützt wird das bauliche Bild des Quartiers, nicht die Bewohnerschaft. Wer hier baut, ändert oder zurückbaut, braucht eine Genehmigung — und geprüft wird, ob das Vorhaben die überlieferte Gestalt des Straßenraums wahrt.

Betroffen sind vor allem Fassadengliederung, Fensterformate und -teilung, Dachform und Dachaufbauten, Materialien und Farbigkeit sowie die Kubatur eines Neubaus im Blockrand. Der Austausch von Sprossenfenstern gegen ungeteilte Scheiben ist das Standardbeispiel für eine Maßnahme, die bauordnungsrechtlich unproblematisch, hier aber genehmigungspflichtig ist.

Zwei Abgrenzungen sind wichtig: Anders als beim Milieuschutz gibt es aus dieser Verordnung heraus kein Umwandlungsverbot und kein Vorkaufsrecht des Bezirks. Und anders als beim Denkmalschutz geht es nicht um das einzelne Gebäude als Zeugnis, sondern um sein Zusammenwirken im Straßenbild — ein Haus kann also erhaltungsrechtlich gebunden sein, ohne Denkmal zu sein.
Erhaltungsgebiete im Quartier
  • Köllnischer Park mit Umgebung — Städtebauliche Eigenart, Gebiet ES0110, 22 ha, in Kraft seit 29.10.2006
  • Luisenstädtischer Kanal mit Umfeld — Städtebauliche Eigenart, Gebiet ES0111, 26,3 ha, in Kraft seit 29.10.2006

Die Straßen im Einzelnen

Eigenes Objekt mit 16 Einheiten · Städtebauliche Eigenart
Die Brückenstraße bildet mit ihren Häusern die Raumkante zum Köllnischen Park — genau dort greift die Erhaltungsverordnung am schärfsten.
Eigenes Objekt mit 17 Einheiten · Städtebauliche Eigenart
Der Erhaltungsschutz bezieht sich hier ausdrücklich auf das Umfeld der ehemaligen Kanaltrasse.
Eigenes Objekt mit 10 Einheiten
Die Alte Jakobstraße ist eine der wenigen Straßen des Quartiers ohne Erhaltungsverordnung.
70 m zum nächsten eigenen Objekt · Städtebauliche Eigenart
In der Rungestraße stehen gewerbliche Nachkriegsbauten und Wohnbestand unmittelbar nebeneinander.
191 m zum nächsten eigenen Objekt · Städtebauliche Eigenart
Die Michaelkirchstraße läuft auf den Michaelkirchplatz zu, der Teil der ehemaligen Kanalachse ist.

Wie wir hier arbeiten

Jedes Objekt hat einen festen Objektbetreuer — keine wechselnden Zuständigkeiten und keine Sammelpostfächer. Weil unsere Häuser hier dicht beieinanderliegen, ist derselbe Ansprechpartner ohnehin regelmäßig vor Ort. Das verkürzt Wege bei Besichtigungen, Handwerkerterminen und Abnahmen spürbar.

Die Buchhaltung ist Teil der Objektbetreuung und nicht ausgelagert: Wer die Abrechnung erstellt, kennt das Haus. Als Verwaltungssoftware nutzen wir impower, als Eigentümerportal casavi — Beschlüsse, Abrechnungen und Belege sind darüber jederzeit einsehbar. Wir schließen Jahresverträge mit drei Monaten Kündigungsfrist und legen die Jahresabrechnung bis Ende Mai vor.

Alle Straßen
Brückenstraße Objekt mit 16 Einheiten · Erhaltungsgebiet Köpenicker Straße Objekt mit 17 Einheiten · Erhaltungsgebiet Alte Jakobstraße Objekt mit 10 Einheiten Rungestraße 70 m zum nächsten Objekt · Erhaltungsgebiet Michaelkirchstraße 191 m zum nächsten Objekt · Erhaltungsgebiet
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